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In der heutigen Folge betrachten wir die Zulässigkeit der Revision des Angeklagten. Der Schwerpunkt liegt hier auf den gängigen Fristenproblemen im Rahmen der Revisionsbegründungsfrist, die in nahezu jeder Examensklausur auftreten.
Statthaftigkeit der Revison:
- § 333 StPO
- § 335 StPO
- § 313 StPO
- OLG Hamm, Beschluss vom 02.04.2020, Az.: III-5 RVs 19/20 – Revision im Falle der Annahmeberufung nur nach Annahme der Berufung statthaft
- OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.2021, Az.: 4 RVs 7/21 – Revision im Falle der Annahmeberufung auch ohne Annahme statthaft.
- BGH, Beschluss vom 14.10.2015, Az.: 1 StR 56/15 – Tenorbeschwer
Einlegungsform und -frist:
Begründungsform und -frist:
Klassische Fristenprobleme bei der Revisionsbegründungsfrist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: