Folge 8 – Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen und Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

Die heutige Folge beschäftigt sich mit dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen in der Anklageschrift und der Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO und der dazugehörigen Rechtsbehelfe.

Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen:

Allgemeines zur Einstellung:

  • Ziffer 90 Abs. 1 RiStBV

Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO:

Autor: Christian Konert

Richter am Amtsgericht, Wissenschaftlichter Mitarbeiter beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Arbeitsgemeinschaftsleiter für Zivilrecht (Gericht und Ergänzungsvorbereitungsdienst)

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