Folge 3 – Örtliche Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit und Instanzenzug

In der ersten Folge des Jahres 2021 werden die örtliche und die sachliche Zuständigkeit sowie der Instanzenzug besprochen. Die entsprechenden Ausführungen sind wichtig, da in jeder Entschließungsklausur das zuständige Gericht bestimmt werden muss. Weiterhin werden die einzelnen strafrechtlichen Spruchkörper und ihre Besetzung erklärt.

Gerichtsstand des Tatortes:

Gerichtsstand des Wohnsitzes:

Gerichtsstand des Ergreifungsortes:

Zuständigkeitskonzentration / Zuständigkeitsbestimmung / Verfahren bei Unzuständigkeit:

Sachliche Zuständigkeit, Spruchkörper und Instanzenzug:

Autor: Christian Konert

Richter am Amtsgericht, Wissenschaftlichter Mitarbeiter beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Arbeitsgemeinschaftsleiter für Zivilrecht (Gericht und Ergänzungsvorbereitungsdienst)

Ein Gedanke zu „Folge 3 – Örtliche Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit und Instanzenzug“

  1. Hallo! Schön, dass es jetzt auch einen strafrechltichen Podcast gibt. Kurze Anmerkung zum Thema sachliche Zuständigkeit: Nicht der Wohnungseinbruchsdiebstahl (§ 244 I Nr. 3 StGB) ist ein Verbrechen, sondern der neu geschaffene „Privatwohnungseinbruchsdiebstahl“ (§ 244 IV StGB). Viele Grüße, Matthias

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