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Die heutige Folge stellt Beginn, Ablauf und Zuständigkeiten des Ermittlungsverfahrens dar. Weiterhin werden einzelne strafprozessuale Zwangsmaßnahmen erörtert, damit dann in der nächsten Folge der Abschluss des Ermittlungsverfahrens besprochen werden kann.
Ablauf und Zuständigkeiten im Ermittlungsverfahren:
Sicherstellung und Beschlagnahme
Durchsuchung:
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis:
Untersuchungshaft:
Insofern zunächst eine Korrektur zu meinen Ausführungen zum dringenden Tatverdacht: Der dringende Tatverdacht ist tatsächlich stärker, als der hinreichende Tatverdacht, allerdings bedeutet das Bestehen des dringenden Tatverdachtes nicht, dass auch ein hinreichender Tatverdacht vorliegen muss, da die Prüfung des hinreichenden Tatverdachts immer auf Grundlage eines abschlussreifen Ermittlungsverfahrens erfolgt, der dringende Tatverdacht jedoch auf der Grundlage des bis dahin bekannten Ermittlungsergebnisses geprüft wird.