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Die heutige Folge beschäftigt sich mit dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen in der Anklageschrift und der Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO und der dazugehörigen Rechtsbehelfe.
Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen:
Allgemeines zur Einstellung:
- Ziffer 90 Abs. 1 RiStBV
Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO: